Ästhetische und
Rekonstruktive
Fußchirurgie

Ästhetische und
Rekonstruktive
Fußchirurgie

Häufig gestellte Fragen

Unser Praxisname setzt sich aus den lateinischen Wörtern für „Kunst“ (ars, artis) und Fuß (pes, pedis) zusammen und soll bedeuten: „Kunst am Fuß“.

Werden Operationen am Fuß von erfahrener Hand durchgeführt, bewegt sich das Risiko von Komplikationen im niedrigen Bereich dessen, was bei jeder andere Operation auch theoretisch auftreten kann (Infektion, Wundheilungsstörungen, Störungen der Knochenheilung etc.). Sinnvoll ist es daher, sich generell an spezialisierte Fußchirurgen (Orthopäden, Unfallchirurgen, Chirurgen, Plastische Chirurgen) zu wenden.

Ein Anschwellen operierter Zehen oder des Fußes für einige Tage bis Wochen, manchmal sogar viele Monate nach der Operation ist je nach Art des Eingriffes individuell und altersabhängig unterschiedlich stark ausgeprägt, aber normal. Kühlen, Hochlagern, Lymphdrainage und insbesondere Schonung in der ersten Woche nach der OP wirken dem entgegen.

Natürlich muss bei jedem Eingriff am Fuß sorgfältig zwischen Risiko und Nutzen abgewogen werden – dies gilt insbesondere für rein ästhetische Eingriffe. Während zum Beispiel kleine Eingriffe bei Hammerzehen / Krallenzehen sowie Zehenverkürzungen in der Regel äußerst risikoarm sind, ist bei rein ästhetischen größeren Operationen an den Mittelfußknochen (sog. Umstellungsosteotomien) die Indikation sorgfältig zu prüfen. Leichtfertig und/oder unprofessionell durchgeführte Eingriffe können im schlimmsten Fall mehr schaden als nützen.

Sämtliche Operationen werden bei ARS PEDIS im eigenen OP ambulant durchgeführt. Sie verlassen uns nach jeder OP also gehend und fast ausnahmslos ohne Gestützen. Viele Eingriffe sind in Regionalanästhesie durchführbar, wenn gewünscht natürlich auch mit leichter Sedierung / „Dämmerschlaf“. Unser TV-Gerät an der Decke des OPs kann Ihnen mit Netflix und Youtube die OP-Zeit vertreiben. Für Eingriffe in Vollnarkose stehen unsere Anästhesisten auf Abruf zur Verfügung.   

 

Nach nahezu jeder durchgeführten Operation dürfen Sie gehend den OP verlassen, Gehstützen sind fast nie nicht notwendig. Je nach Eingriff ist allerdings u. U. für eine Zeit von 1-6 Wochen ein spezieller Schuh mit fester Sohle zu tragen, der den operierten Bereich beim Gehen schont (sog. Verbandschuh). Trotzdem sollte insbesondere bei Operationen, die knöcherne Korrekturen beinhalten, beachtet werden, dass ein operierter Fuß die ersten Tage bis Wochen Ruhe braucht. Kühlung, Hochlagerung, Schonung und Lymphdrainage helfen einer schnellen Heilung und minimieren ein Anschwellen des Fußes.

Generell wird in unserer Praxis allergrößter Wert darauf gelegt, Schmerzen zu minimieren bzw. zu vermeiden. Sie erhalten vor, während und selbstverständlich auch für die Zeit nach der Operation fein dosiert, aber ausreichend Schmerzmittel, so dass im Regelfall keine Sorge diesbezüglich zu bestehen braucht.

Die meisten Operationen lassen sich heutzutage durchaus unproblematisch auch gleichzeitig an beiden Seiten durchführen. Sogar beim Hallux valgus z.B. haben große Studien gezeigt, dass ein beidseitige Operation nicht mit Nachteilen für Patienten verbunden sind. Ein Ausnahme stellen nur größere Eingriffe dar, wie z.B. Hallux valgus plus mehrere Hammerzehen an beiden Füßen, Brachymetatarsie-Operationen etc.. Auch sollte bedacht werden, dass etwa Treppensteigen mit zwei Verbandschuhen etwas beschwerlicher ist als nur mit einem. Laufen kann man hingegen mit zwei Schuhen fast so schnell (oder langsam) wie mit nur einem.

Unsere Praxis auf der Königsallee ist eine Privatpraxis, so dass wir nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln können. In manchen Fällen ist allerdings eine teilweise Kostenübernahme bei den gesetzlichen Krankenversicherungen möglich – dies kann vom Versicherten im Vorfeld abgeklärt werden.

Ob die private Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung weitestgehend übernimmt, hängt davon ab, ob es sich bei der durchgeführten Operation um einen notwendigen („medizinisch indizierten“) Eingriff oder um eine rein ästhetische Korrektur handelt. Eine medizinische Indikation besteht in der Regel z.B. bei Schmerzen, Arthrose, ausgeprägten Fehlstellungen etc. Während des Beratungsgesprächs wird im Zweifelsfall auf diese Thematik genauer eingegangen.

Das Beratungsgespräch und die dazugehörige Untersuchung werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und kostet je nach Aufwand zwischen 30 und 100 € – bei rein ästhetischen Fragestellungen zuzüglich der vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Fast alle üblichen Operationen werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte zu normalen Sätzen abgerechnet, die Hauptprozeduren je nach Aufwand und medizinischer Indikation mit maximal 3,5-fachem Satz (Ausnahme: Zeitlich sehr aufwändige Operationen wie z.B. die One stage-Verlängerung bei Brachymetatarsie)

Die Kosten werden bei medizinisch indizierten Eingriffen von der Privaten Krankenversicherung in der Regel ganz oder zum allergrößten Teil erstattet.
Bei rein ästhetischen Eingriffen muss der Patient die Kosten (zuzüglich der dann bei diesen Eingriffen vorgeschriebenen Umsatzsteuer) vollständig selber tragen, die je nach Eingriff und Umfang der Operation wenige hundert bis viele tausend Euro betragen.

ARS PEDIS bietet generell über die Abrechnungsstelle PVS Nordrhein eine Zahlung in 3 Raten an.

Für längere Finanzierungen besteht eine Kooperation mit Medipay.

Zumindest bei vielen knöchernen Fehlstellungen verhält es sich so, dass eine frühzeitige Operation durchaus sinnvoll sein kann. Denn so lassen sich Spätfolgen (Arthrose durch Fehlstellung im Gelenk, Entzündungen, Schmerzen) oft vermeiden. Zudem gilt meist: Je früher der Eingriff, desto kleiner die Operation, desto rascher die Heilung.

Dennoch:
Ein gewisser Leidensdruck (welcher in den Augen eines Plastischen Chirurgen allerdings auch ästhetische Gesichtspunkte haben darf) sollte schon vorhanden sein, denn eine Operation bleibt eine Operation – mit all ihren Risiken (s.o.).

Grundsätzlich gilt:
Wird ein Eingriff in Vollnarkose oder unter Analgosedierung („Dämmerschlaf“) durchgeführt, darf die / der Operierte 24h nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen (dies gilt auch für Fußgänger, eine Begleitung ist daher wichtig).

Mit einem relativ klobigen Verbandschuh Auto zu fahren ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aus versicherungsrechtlichen Gründen aber nicht unbedingt empfehlenswert – zumindest, wenn der rechte Fuß betroffen ist.

Gerade nach größeren Operationen sollte auch bedacht werden, dass das Gehirn unterbewusst den operierten Fuß schonen möchte und plötzliches, festes Bremsen so u.U. behindert.
Bei kleineren Operationen ohne Beteiligung der Mittelfußknochen kann aber kurz nach der OP auf Verband-Ballerinas mit fester Sohle umgestiegen werden, womit Autofahren problemlos möglich ist.

Man unterscheidet zwischen folgenden drei häufigen Fußformen:

1. ägyptischer Fuß:
der längste Zeh ist der Großzeh (DI)
DI – DII – DIII – DIV – DV
Häufigkeit: ca. 45%

2. römischer Fuß:
DI – DII – DIII – DIV – DV
die ersten drei Zehen sind in etwa gleich lang
Häufigkeit: ca. 35%

3. griechischer Fuß:
der zweite Zeh (DII) ist am längsten
DI – DII – DIII – DIV – DV
Häufigkeit: ca. 20%

Sämtliche Operationen werden bei ARS PEDIS im eigenen OP ambulant durchgeführt., Sie verlassen uns nach jeder OP also gehend und fast ausnahmslos ohne Gestützen. Viele Eingriffe sind in Regionalanästhesie durchführbar, wenn gewünscht natürlich auch mit leichter Sedierung / „Dämmerschlaf“. Unser TV-Gerät an der Decke des OPs kann Ihnen mit Netflix und Youtube die OP-Zeit vertreiben. Für Eingriffe in Vollnarkose stehen unsere Anästhesisten auf Abruf zur Verfügung.   

Je nach Eingriff und Entfernung von Ihrem Wohnort ist ein Aufenthalt von ein bis zwei Tagen nach OP in Düsseldorf empfehlenswert.

Hotels verschiedener Preiskategorien befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Praxis, einige gewähren unseren Patienten Sonderkonditionen. Informationen hierzu gibt Ihnen gerne unsere Praxismanagerin.

Die Nachbehandlung findet entweder hier statt, oder kann, insbesondere falls Sie nicht aus der Region kommen, von niedergelassenen Kollegen (z.B. Chirurg, Orthopäde oder Hausarzt) übernommen werden.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Praxis tagsüber immer zur Verfügung, in den ersten Tagen nach der Operation in dringenden Fällen auch 24h der Operateur über eine besondere Rufnummer.

Welche Voruntersuchungen sind nötig, wenn ich mich operieren lassen möchte?

Neben einer persönlichen Untersuchung und Anamnese hier vor Ort sind bei den meisten Beschwerden am Fuß Röntgenaufnahmen zur genauen Diagnostik unerlässlich. Diese sollten nach Möglichkeit zum Beratungsgespräch mitgebracht werden, können ansonsten aber auch in der unmittelbaren Umgebung von einem Radiologen angefertigt werden. Die Standard-Aufnahmen in der Fußchirurgie sollten im Stehen / unter Belastung von oben nach unten („d.p.“) und „streng seitlich“ durchgeführt werden – bei Beschwerden im Bereich der kleineren Zehen und Mittelfußknochen ist auch eine Schrägaufnahme hilfreich.

Eine Blutuntersuchung („kleines Blutbild, Gerinnung, Elektrolyte“) ist ebenfalls vor allen  Operationen, die in Vollnarkose durchgeführt werden, wichtig. Diese können Sie z.B. über Ihren Hausarzt anfertigen lassen, ansonsten auch hier in der Praxis.

Ein EKG wird seitens der Anästhesie nur bei kardiologischen Vorerkrankungen und bei Alter > 50 Jahre gefordert.

Nach Operationen an den Knochen kommt es oft zu leichteren oder stärkeren zu Schwellungen der Zehen oder des ganzen Fußes, die individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und auch unterschiedlich lange anhalten: Im seltenen Extremfall kann es sogar dazu kommen, dass ein Fuß erst nach einem Jahr 100% und dauerhaft abgeschwollen ist.

Neben schonender OP-Technik hilft es ungemein, den Fuß in den ersten ein bis zwei Wochen möglichst zu schonen, Lymphdrainage und Kompressionsstrümpfe können ebenfalls helfen.

Nach allen medizinisch indizierten Operationen kann unsererseits auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden – gleich, ob Sie privatversichert sind oder gesetzlich versichert als Selbstzahler zu uns kommen.

Bei rein ästhetischen Operationen ist es dem Operateur hingegen nicht gestattet, krank zu schreiben.

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